Insolvenzrecht

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Steuerberater Rechtsanwalt Kanzlei Lang, Schwarz und Kollegen

Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung

RA Urs Bühlmann

Das Beratungsfeld Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung umfasst die Betreuung von Unternehmen, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten, Gesellschaftern und Insolvenzverwaltern im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz, insbesondere

  • bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich des Verkaufs des Unternehmens oder von Unternehmensteilen

und

  • bei der Unternehmensliquidation.

Dazu gehören auch:

  • die Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und die Vorbereitung von Insolvenzplänen und
  • die Beratung von Gläubigern bei der Sicherung von Rechten und der Verhandlung von Verträgen.

Nach Eintritt der Insolvenz unterstützen wir

  • Gläubiger bei der Durchsetzung von Rechten, Verhandlung von Vereinbarungen und Anmeldung von Insolvenzforderungen,
  • Schuldner bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters, sowie
  • allgemein beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz.

Daneben erfolgt Beratung auch bei Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung.