Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
RA/FAStR/Dipl.Fw. Stefan Neumann
Das Beratungsfeld Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung umfasst die Betreuung von Unternehmen, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten, Gesellschaftern und Insolvenzverwaltern im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz, insbesondere
- bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich des Verkaufs des Unternehmens oder von Unternehmensteilen
- bei der Unternehmensliquidation.
Dazu gehören auch:
- die Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und die Vorbereitung von Insolvenzplänen und
- die Beratung von Gläubigern bei der Sicherung von Rechten und der Verhandlung von Verträgen.
Nach Eintritt der Insolvenz unterstützen wir
- Gläubiger bei der Durchsetzung von Rechten, Verhandlung von Vereinbarungen und Anmeldung von Insolvenzforderungen,
- Schuldner bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters, sowie
- allgemein beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz.
Daneben erfolgt Beratung auch bei Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung.