RA/FAArbR Raimund Schwarz • RA Urs Bühlmann
Im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien, deren Belastung oder Vermietung insbesondere im gewerblichen Bereich, tauchen häufig Rechtsfragen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung auf, bei deren Klärung wir Ihnen gerne behilflich sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Ansprüchen aus Kauf- oder Mietverträgen über Immobilien sowie aus Verträgen über deren Belastung, sowohl im außergerichtlichen Bereich, wie auch im Klageverfahren.