Bau- und Architektenrecht

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Steuerberater Rechtsanwalt Kanzlei Lang, Schwarz und Kollegen

Bau- und Architektenrecht

RA/FAArbR Raimund Schwarz

Wir beraten und vertreten Bauherrn, Bauunternehmen, Architekten und Fachplaner bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit jeglichen Bauvorhaben, sei es der Bau eines Einfamilienhauses oder eines Großprojektes.

Neben der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen für Bauleistungen und Planungstätigkeiten liegt dabei ein Schwerpunkt auf der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln bzw. Planungs- oder Bauüberwachungsfehler einschließlich der Vertretung in selbständigen Beweisverfahren, denen im Rahmen derartiger Auseinandersetzungen gesteigerte Bedeutung zukommt.