Da wir seit vielen Jahren mehrere Banken und Kreditinstitute beraten und vertreten, sind wir in allen Fragen des Kredit- und Kreditsicherungsrechts (einschl. Scheck- und Wechselrecht) Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, Berater und Vertreter. Dabei beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Kreditnehmer und Sicherungsgeber (z.B. Bürgen und Grundschuldbesteller etc.). Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellt das Gebiet des Kapitalanlagerechts dar, bei dem es häufig zu Beratungsfehlern und sonstigen Pflichtverletzungen durch den Anbieter/Vermittler kommt, bis hin zur kriminellen Schädigung des Anlegers.